Zu Ihrer Sicherheit:

TYC Personalmanagement ist sowohl im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zu Arbeitnehmerüberlassung als auch Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der

Personaldienstleister.

(Zu Vollansicht gelangen Sie durch anklicken der Grafik auf der linken Seite)

 

 

 

Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

 

(für komplette Ansicht bitte anklicken)



Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft im Bundes-arbeitgeberverband der Personaldienstleister

 

  • Gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Zuverlässigkeit
  • Rechtskenntnisse über das Sozialversicherungsrecht, die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer, Arbeitsvermittlung, Anwerbung im Ausland, Ausländerbeschäftigung, Arbeitsschutzrecht, arbeitsrechtliche Pflichten
  • Eine ordnungsgemäße Betriebsorganisation
  • Anerkennung der Verbandsstatuten
  • Auskunft einer Auskunftei

(Den Verhaltenskodex von Mitgliedern im BAP gegenüber Kunden können Sie durch anklicken der Grafik einsehen)